Rechtsprechung
LSG Sachsen, 22.08.2001 - L 1 SB 11/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen der Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" ; Hüftleiden, künstliches Hüftgelenk, Beinverkürzung (Beckenschiefstand); Voraussetzung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung; Anforderungen an den gleichzustellenden Personenkreis; Doppeloberschenkelamputierter als ...
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 08.01.2001 - S 10 SB 12/98
- LSG Sachsen, 22.08.2001 - L 1 SB 11/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R
Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung
Auszug aus LSG Sachsen, 22.08.2001 - L 1 SB 11/01
Insgesamt muss daher das Gehvermögen einer gleichzustellenden Person auf das Schwerste beeinträchtigt und zusätzlich eine Vergleichbarkeit mit den in Satz 2 der Vorschrift aufgezählten Personen gegeben sein (BSG, Urteil vom 11. März 1998, Az.: B 9 SB 1/97 R = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).Für das Vorliegen einer so schwerwiegenden Verschlimmerungsgefahr (vgl. BSG, Urteil vom 11. März 1998, Az.: B 9 SB 1/97 R = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23) ergeben sich aus den vorliegenden Akten jedoch keinerlei Anhaltspunkte.
- BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 11/95
Nachteilsausgleich aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - Bluterkrankung - GdB
Auszug aus LSG Sachsen, 22.08.2001 - L 1 SB 11/01
Der Ausweis mit dem Merkzeichen "aG" befreit den Behinderten von Beschränkungen des Haltens und des Parkens im Straßenverkehr und eröffnet ihm besonders gekennzeichnete Parkmöglichkeiten (…BSG SozR 3870 § 3 Nr. 28; BSG, Urteil vom 12. Februar 1997, Az.: 9 RVs 11/95 = SGb 1997, 217).Der Leidenszustand muss also ebenfalls wegen einer außergewöhnlichen Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das Schwerste einschränken, wobei es allein darauf ankommt, dass die Auswirkungen funktional im Hinblick auf die Fortbewegung gleich zu achten sind (BSG, Urteil vom 12. Februar 1997, a.a.O.).
- BSG, 12.04.2000 - B 9 SB 3/99 R
Bemessung der GdB bei nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung
Auszug aus LSG Sachsen, 22.08.2001 - L 1 SB 11/01
Statthafte Klageart für das Begehren der Klägerin ist eine mit der Anfechtung der Verwaltungsakte des Beklagten einhergehende Verpflichtungsklage als Sonderfall der Leistungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2000, Az: B 9 SB 3/99 R). - BSG, 15.08.2000 - B 9 SB 33/00 B
Nachteilsausgleich "aG" bei Dermatomyositis
Auszug aus LSG Sachsen, 22.08.2001 - L 1 SB 11/01
Dies kann auch dann der Fall sein, wenn jeder Schritt des Behinderten mit erheblichen Schmerzen im Bereich der Extremitäten verbunden ist und die Fortbehinderung hierdurch zusätzlich erschwert wird (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 2000, Az.: B 9 SB 33/00 B).